Abschlussunterlagen B&F zustellen

letzte Mutation 15.01.2020
 
 
Einleitung
Das Anpassen der jahresspezifischen Sozialversicherungen bilden die Basis für die korrekten Sozialleistungsabzüge in den Lohnabrechnungen und für die FiBu Aufwands- und Rückstellungsbuchungen.
Die Anpassung dieser Einstellungen setzt ein grosses know-how voraus.
Zudem müssen diese Einstellungen im Comatic und TWM in Bereichen vorgenommen werden, auf welche Kunden der B&F keine Berechtigung haben.
Deshalb können diese Einstellungen (aus Sicherheitsgründen) nur durch die B&F vorgenommen werden.
Damit B&F diese Abschlussarbeiten erledigen kann, benötigt Sie folgend erwähnte Unterlagen.
 
 
Wir unterscheiden die einzureichenden Abschlussunterlagen wir folgt
  • Wenn B&F nur die Sozialleistungen zusammenstellt und im System mutiert:
  • Informationsunterlagen der SUVA und KTG für Prämienfestlegung des Folgejahres
  • Informationsunterlagen der AHV, FAK, und BVG zu Prämien und sonstigen Veränderungen für das neue Geschäftsjahr
  • Eine AHV-Akontorechnung, auf welcher die Verwaltungskosten für die AHV aufgeführt ist.
  • Alle sonstigen Informationsunterlagen von Änderungen für Ihren Betrieb im neuen Geschäftsjahr
     
     
  • Wenn ein Outsourcingvertrag für das Backoffce besteht, müssen der B&F zusätzlich Abschlussunterlagen zugestellt werden:
  • Lohnsummenmeldungen der Sozialversicherungen AHV, SUVA, KTG und wenn vorhanden BVG
  • Steuererklärung inkl. Formular für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VSt.)
  • Lohnsummenmeldungen der GAV-Inkassostellen, z.Bsp. tempcontrol, Stiftung FAR etc.
  • Zins- und Kapitalausweis aller Bankkonten inkl. Kautionskonto (für VS- Rückerstattungsantrag)
  • Kassensturz inkl. Kopie aller Bankkonten für den Nachweis der Konten-Saldo per 31.12.
  • Excel mit Nachweis der ausstehenden Akontozahlungen und Lohnzahlungen 
    
         
Hinweise für Kunden mit und ohne Outsourcingvertrag:
  • Damit B&F die Anpassungen der Sozialversicherungen möglichst früh erledigen kann und damit möglichst früh Einsätze für das Folgejahr auf Basis der korrekten Versicherungsprämien erstellt werden können, müssen die entsprechenden Abschlussunterlagen der B&F bis spätestens zum 31. Dezember zugestellt werden.
  • B&F fasst alle Sozialleistungen unterteilt in Sozialleistungen ArbG und ArbN in einer Tabelle zusammen. Diese Tabelle bildet die Basis für die Anpassung und Kontrolle der Sozialleistungen. Zudem haben Sie damit eine Zusammenstellung aller wesentlichen Sozialleistungen unterteilt in ArbN und ArbG-Anteil.
  • Wenn Sie eine Zusammenstellung der Lohnperioden und Lohnabrechnungsterminen wünschen, kann dies B&F in Auftrag gegeben werden.
 
Hinweise nur für Kunden mit Outsourcingvertrag:
  • Die Ordner 'Abschluss' und 'Hauptbuch' werden durch die B&F erstellt und während dem Jahr in der B&F verwaltet.
  • Die Ordner 'Bezahlte Kreditoren' und 'Bankbelege' werden je nach Vereinbarung auch durch B&F verwaltet.
  • B&F ist für die Ablage der Abschlussunterlagen in den entsprechenden Ordner verantwortlich.
  • Die Unterlagen für die Revision, finden Sie im Kapitel Abschlussbesprechung mit Revisionsstelle.
  • Nachdem alle Abschlussarbeiten erledigt sind, werden die Ordner dem Betrieb zur endgültigen Ablage zustellt.
     
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