Abschlussunterlagen B&F zustellen
letzte Mutation 15.01.2020
Einleitung
Die Anpassung dieser Einstellungen setzt ein grosses know-how voraus.
Zudem müssen diese Einstellungen im Comatic und TWM in Bereichen vorgenommen werden, auf welche Kunden der B&F keine Berechtigung haben.
Deshalb können diese Einstellungen (aus Sicherheitsgründen) nur durch die B&F vorgenommen werden.
Damit B&F diese Abschlussarbeiten erledigen kann, benötigt Sie folgend erwähnte Unterlagen.
Wir unterscheiden die einzureichenden Abschlussunterlagen wir folgt
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Wenn B&F nur die Sozialleistungen zusammenstellt und im System mutiert:
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Informationsunterlagen der SUVA und KTG für Prämienfestlegung des Folgejahres
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Informationsunterlagen der AHV, FAK, und BVG zu Prämien und sonstigen Veränderungen für das neue Geschäftsjahr
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Eine AHV-Akontorechnung, auf welcher die Verwaltungskosten für die AHV aufgeführt ist.
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Alle sonstigen Informationsunterlagen von Änderungen für Ihren Betrieb im neuen Geschäftsjahr
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Wenn ein Outsourcingvertrag für das Backoffce besteht, müssen der B&F zusätzlich Abschlussunterlagen zugestellt werden:
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Lohnsummenmeldungen der Sozialversicherungen AHV, SUVA, KTG und wenn vorhanden BVG
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Steuererklärung inkl. Formular für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VSt.)
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Lohnsummenmeldungen der GAV-Inkassostellen, z.Bsp. tempcontrol, Stiftung FAR etc.
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Zins- und Kapitalausweis aller Bankkonten inkl. Kautionskonto (für VS- Rückerstattungsantrag)
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Hinweise für Kunden mit und ohne Outsourcingvertrag:
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Damit B&F die Anpassungen der Sozialversicherungen möglichst früh erledigen kann und damit möglichst früh Einsätze für das Folgejahr auf Basis der korrekten Versicherungsprämien erstellt werden können, müssen die entsprechenden Abschlussunterlagen der B&F bis spätestens zum 31. Dezember zugestellt werden.
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B&F fasst alle Sozialleistungen unterteilt in Sozialleistungen ArbG und ArbN in einer Tabelle zusammen. Diese Tabelle bildet die Basis für die Anpassung und Kontrolle der Sozialleistungen. Zudem haben Sie damit eine Zusammenstellung aller wesentlichen Sozialleistungen unterteilt in ArbN und ArbG-Anteil.
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Hinweise nur für Kunden mit Outsourcingvertrag:
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Die Ordner 'Abschluss' und 'Hauptbuch' werden durch die B&F erstellt und während dem Jahr in der B&F verwaltet.
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Die Ordner 'Bezahlte Kreditoren' und 'Bankbelege' werden je nach Vereinbarung auch durch B&F verwaltet.
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B&F ist für die Ablage der Abschlussunterlagen in den entsprechenden Ordner verantwortlich.
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Nachdem alle Abschlussarbeiten erledigt sind, werden die Ordner dem Betrieb zur endgültigen Ablage zustellt.