Der chronologische Ablauf der MWST Anpassungen kann in folgende Kapitel unterteilt werden:
Anpassungen, welche unbedingt vor dem Erfassen von Kreditoren- oder Debitorenrechnung für Leistungen 2018, sowie dem Erstellen der MWST-Abrechnung für das 4. Quartal 2017 erledigt sein müssen.
Diese sind in allen Unterkapiteln (exkl. den unter Punkt 2 aufgeführten) beschrieben.
Anpassungen, welche erst Anfangs 2018, bzw. nach Erledigung folgender Punkte erledigt werden müssen:
Alle Debitorenrechnungen für 2017 sind erstellt
Vor dem Erstellen von Offerten, Aufträge und Daueraufträge für 2018
Nachdem obige Punkte erfüllt sind, können Sie die Änderungen gemäss folgenden Kapitel erledigen: