Lohnverarbeitung QS- oder LP-pflichtige

letzte Mutation 31.07.2020
 
Einleitung:
Die Berechnung des Quellensteuerabzuges erfolgt im TWM-Comatic auf Basis des QS-pflichtigen Betrages und des berechneten satzbestimmenden QS-Betrages.
 
Der satzbestimmende QS-Betrag wird bei ArbN mit Stundenlohn wie folgt berechnet werden:
Ø Std.-Lohn =
GL1 inkl. Entschädigungen p./Std)
 mal 180 = satzbestimmender QS-Betrag
Divisor-Anzahl
Hinweise
  • Falls der QS-pflichtige Betrag >= der berechnete satzbestimmende Betrag ist, gilt dieser als satzbestimmende QS-Betrag.
  • Wenn in einer Lohnabrechnung keine Normalstunden enthalten sind, (z.B. wenn der ArbN nur Taggeld erhält) dann erfolgt die Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrages gemäss folgender Berechnung für 'ArbN mit Monatslohn'.
  • Wenn im selben Monat mehrere Lohnabrechnungen bestehen, wird die QS-Basis aller Lohnabrechnungen des entsprechenden Monates kumuliert und wenn dieser Betrag >= der höchste berechnete satzbestimmende Betrag ist, wird dieser als satzbestimmend genommen und vom berechneten QS-Abzugsbetrag derjenige Abzug der bestehenden Lohnabrechnung abgezogen.
  • Bei folgenden Lohnarten wird die Anzahl in die Divisor-Anzahl berechnet:
    'Normalstunden', 'Kurzarbeit SL', 'Lohnausfall', 'Warte- Fahr- und Reisezeit', 'Pause bezahlt', 'Feiertag inkl. Entschädigung'.
  • Folgenden Lohnarten werden in der Berechnung des 'Ø Std.-Lohn' berücksichtigt:
    'Normalstunden', 'Kurzarbeit SL', 'Lohnausfall', 'Warte- Fahr- und Reisezeit', 'Pause bezahlt', 'Feiertag inkl. Entschädigung', 'Wochenendzulage pro/Std.', 'Pikettdienst', 'Schichtzuschlag p/Std.', 'Untertagszuschlag p/Std.', 'Nachtschichtzuschlag UT', 'Nachtzulage pro/Std'.
     
    Der satzbestimmende QS-Betrag wird bei ArbN mit Monatslohn wie folgt berechnet werden:
    QS-pflichtige Basis
     mal 30 = satzbestimmender QS-Betrag
    Arbeitsperiode gemäss Anstellungsperiode 
Hinweise
  • Wir empfehlen für Quellensteuer- und Lohnpfändungspflichtige nur eine Lohnverarbeitung pro Monat zu erstellen.
  • Wenn Sie für QS-pflichtige mehrere Lohnabrechnungen im gleichen Monat erstellen, werden durch das System die QS-Abzüge aller Lohnabrechnung dieses Monates miteinander verrechnet.
  • Das Lohnabrechnungs- und Bis-Datum in der Anstellungsperiode wird durch das System automatisch auf den letzten Arbeitstag (bei QS-pflichtigen + 2 Tage), spätestens jedoch den letzten Tag des ausgewählten Lohnabrechnungs-Monats festgelegt.
 
Damit der Quellensteuerabzug richtig berechnet wird, müssen folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
  • Rapporte einer Vormonatsperiode, (welche z. Bsp. zu spät abgegeben wurden) müssen separat ausgewählt und unter der Auswahl des entsprechenden Monats verbucht, bzw. abgerechnet werden.
  • Bei Taggeldauszahlungen (SUVA- oder KTG) muss zur korrekten QS-Berechnung das Taggeld für jeden Monat separat abgerechnet  werden.
  • Für die Abwesenheitstage muss eine Rapporterfassung (gemäss Kapitel 'Krankheit, Unfall & Militär') erfolgen.
     
Hinweis Für ArbN, welche eine Lohnpfändung (LP) mit einem Existenzminimum haben, darf unbedingt nur einmal monatlich eine Lohnabrechnung erstellt werden, damit der Auszahlungsbetrag korrekt verteilt/überwiesen wird.
Die Voraussetzung zur korrekten Berechnung der Lohnpfändung werden im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] durch die Eingaben der Begünstigten bestimmt.