Wenn neue GAV allgemein verbindlich erklärt werden oder bestimmte bestehende durch neue GAV ersetzt werden, müssen diese wie folgend beschrieben im TWM erfasst / zugewiesen werden, damit diese den Anwender im Adresstamm, Register [GAV] sowie im Einsatz zur Auswahl stehen.
Das erfassen von neuen GAV ist Aufgabe von B&F Solutions. Deshalb bitten wir Sie, fehlende GAV B&F zu melden.
Workflow für B&F Solutions:
Unter http://www.tempdata.ch den neuen GAV suchen / aufrufen und folgende Angaben ermitteln:
GAV-ID; (diese ist oben hinter der URL enthalten und in der Regel eine 6-stellige Nr.).
Kantone, in welcher der GAV gültig ist; (diese sind in der Regel unter 'aktuelle Version', 'Geltungsbereich' aufgelistet).
Folgende Daten im Mandant 'TWMVorlageMandant C71' erfassen:
Unter dem Menü 'Optionen', 'TWM Vorgaben', Tabelle 'Mandant Vorlage', Hauptgruppe 'Auswahl', Untergruppe I, in Spalte 'Name' unter 'GAV SwissTempData' im Bereich 'Untergruppe II' den neuen GAV erfassen.
Hinweis zum Erfassen eines neuen GAV: Im Bereich 'Memo' müssen alle Kantone, in welchen der GAV gültig ist und im Feld 'Wert' die GAV-ID gemäss tempdata (siehe oben) erfasst werden.
Durch das Anklicken der Schaltfläche [Vorlagedaten exportieren] können die aktuellen 'Mandantenvorlagen' in eine XML-Datei exportiert werden.
Unter dem Menü 'Kostenrechnung', 'Kostenstellen', muss der neue GAV auch erfasst werden.
Hinweise zum Erfassen der Kostenstelle:
Dabei muss unbedingt im Feld 'Kostenstelle' die selbe GAV-ID wie unter den 'TWM Vorgaben /Parameter' dem GAV zugewiesen wurde, erfasst werden.
Weiter Detail zum Erfassen von neuen GAV finden Sie im Kapitel 'Kostenstellen'.
Folgendes muss bei allen Kunden / Mandanten erledigt werden:
Die XML-Datei mit den aktuellen Mandantenvorlagen auf den Kundenserver kopieren.
Unter dem Menü 'Optionen', 'TWM Vorgaben', durch das Anklicken der Schaltfläche
[Vorlagedaten in aktuelle Firma/Mandant importieren]
auf die XML-Datei zugreifen und die aktuellen Mandantenvorlagen in den Mandanten übernehmen.
Unter dem Menü 'Kostenrechnung', 'Kostenstellen', muss der neue GAV erfasst werden.
Hinweise zum Erfassen der Kostenstelle:
Dabei muss unbedingt im Feld 'Kostenstelle' die selbe GAV-ID wie unter den 'TWM Vorgaben' dem GAV zugewiesen wurde, erfasst werden.
Weiter Detail zum Erfassen von neuen GAV finden Sie im Kapitel 'Kostenstellen'.