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Rechnungskorrekturen

letzte Mutation 25.08.2020
 
 
Einleitung
Die Art und Vorgehensweise einer Rechnungskorrektur muss vorgängig mit dem Kunden abgesprochen und festgelegt werden.
 
Beachten Sie, dass Rechnungen, welche an einen Factoringgeber abgetretenen werden nicht gemäss folgender Beschreibung, bzw. gemäss separate Beschreibung, welche Sie von B&F erhalten, korrigiert werden muss.
 
Rechnungskorrekturen können grundsätzlich wie folgt vorgenommen werden
1.   Rechnung wird gelöscht, in der Rapporterfassung wird die Korrektur vorgenommen und anschliessend die Rapporte wieder verbucht.
Hinweise zu dieser Vorgehensweise: