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Personal intern mit Monatslohn

letzte Mutation 01.05.2023
 
Einleitung
Basis für Lohnabrechnungen von internem Personal im Monatslohn bilden die Eingaben im Comatic, Personalstamm, Register [Standardlohn].
Hinweis: Das Register [Standardlohn] sollte aus Sicherheitsgründen und damit die Lohnangaben vor Standard-Benutzer verborgen sind, nur für Benutzer mit entsprechender Berechtigung verfügbar sein.
 
 
Voraussetzungen für die Lohnabrechnungen von internem Personal im Monatslohn
Im Menü Personal, Personalstamm, Register [Standardlohn] werden als Voraussetzung für die Lohnabrechnung einmalig die konstanten Lohnarten/Lohndaten für das interne Personal festgelegt.
Detailinformationen zum Erfassen und Einrichten des Standardlohnes finden Sie im Kapitel Standardlohn.
Hinweise:
Workflow Lohnabrechnungen erstellen
Neue Lohnabrechnungen können gemäss 'Einleitung' im Kapitel Lohnabrechnungen erfassen auf zwei Varianten erstellt werden.
In folgender Beschreibung nehmen wir die erste Variante.
 
 
Spezielle Lohnarten
Taggeldberechnung- und Zahlungen (Unfall oder Krankheit)
Da Taggeldzahlungen von Versicherungen nicht sozialleistungspflichtig sind, müssen Lohnabrechnungen für Monate mit entschuldigter Arbeitsunfähigkeit (wegen Unfall, Krankheit, Militär- Zivilschutz- und Zivildienst sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub) unbedingt angepasst werden. Dazu wird der gesetzliche Lohnanspruch mittels Excel-Vorlage 'TG-Berechnung für Internes- und Ausleihpersonal mit Monatslohn' (welche Sie von B&F erhalten) berechnet und die Lohnabrechnung gemäss der Excel-Vorlage angepasst.
 
Bei der Lohnverarbeitung unterscheiden wir folgende Versicherungstaggelder
 
 
Taggeldzahlungen (Mutterschaftsentschädigung)
Da Mutterschaftsentschädigungen nur AHV, ALV und BVG pflichtig sind, müssen diese unbedingt (gemäss Taggeldabrechnung der EO) in Lohnabrechnungen erfasst werden.
Bei der Lohnverarbeitung von Versicherungstaggelder, empfehlen wir  folgende Vorgehensweise.
Bei folgender Vorgehensweise gehen wir davon aus, dass die EO Taggeldzahlung an den ArbG ausbezahlt werden.
Hinweise: