MWSt-Abrechnung pro Quartal inkl. Saldoabstimmung

letzte Mutation 12.02.2018
 
 
Einleitung
Bei MWSt-Abrechnung nach 'vereinnahmt' und 'vereinbart', erfolgt die Abrechnung pro Quartal und muss innert 2 Monate nach Quartalsende der 'Eidg. Steuerverwaltung' zugestellt werden.
Die MWSt-Abrechnungen für Betriebe mit Filialen (Betriebe, welche unter der MWSt-Abrechnungsnummer des Hauptbetriebs abrechnen), siehe Kapitel MWSt-Abrechnung für Betriebe mit Filialen.
Bei MWSt-Abrechnung nach vereinnahmt siehe Kapitel MWSt-Abrechnung nach Vereinnahmt.
Bei MWSt-Abrechnung mit Saldosteuern siehe Kapitel MWSt-Abrechnung bei Saldosteuern.
Die MWSt-Abrechnung erfolgt unter dem Menü 'Hauptbuch', Untermenü 'MWSt-Abrechnung'.
Siehe dazu auch die Beschreibung im Online-Help des Comatic, Kapitel 'MWSt-Abrechnung'.
 
Führen Sie vor dem Erstellen der MWSt-Abrechnung folgende Kontrolle durch:
Im Comatic, unter Menü Hauptbuch, Konten, das Konto '8599' für das ganze [Geschäftsjahr] aufrufen und prüfen, dass keine Buchungen enthalten sind.
 
 
MWSt-Konti abstimmen
Nachdem die MWSt-Rechnung erstellt ist, werden die MWSt-Konto '1170', '1171' und '2200' mit der Datumselektion 01.01.JJ bis ende des abgerechnenten Quartals aufgerufen und eventuelle Saldobeträge mittels einer im 'Grundbuchrapport' erfassten Buchung ausgebucht. Vorab müssen jedoch die MWSt-Abrechnungen, bzw. Beträge von evtl. Filialen gebucht werden.