Lohnverarbeitung QS- oder LP-pflichtige 
letzte Mutation 07.07.2021 
  
Einleitung: 
Die Berechnung der Quellensteuerabzüge erfolgt im TWM-Comatic auf Basis des QS-pflichtigen Betrags, bzw. der QS-pflichtigen Lohnarten und dem berechneten satzbestimmenden QS-Betrag. 
  
Die Berechnung der Korrekten QS-Beträge (QS Basis, SB & Abzug) ist von folgenden Faktoren abhängig:  
- 
Dem kantonalen Berechnungs-Modell, bzw. 'Monatsmodell' oder 'Jahresmodell'. 
 - 
Den kantonalen QS-Tarife (dass die aktuellen QS-Tarife installiert wurden). 
 - 
Fenster [Pensum], bzw. Felder 'Auszahlung', 'Pensum'- und 'Gesamtpensum' und 'Arbeitszeit pro Woche'. 
 - 
Register [Anstellungsperiode], den korrekten 'Ein'- und 'Austrittsdatum' und Zuweisungen der QS-Parameter (Tarif ab 2021, Anz. Kinder, Kirchensteuer) für den entsprechenden Lohnabrechnungsmonat. 
 - 
Rapporte einer Vormonatsperiode, (welche z. Bsp. zu spät abgegeben wurden) müssen separat ausgewählt und unter der Auswahl des entsprechenden Monats verbucht, bzw. abgerechnet werden. 
 - 
Taggeldauszahlungen (SUVA, KTG, ArbG, EO etc.) müssen für jeden Monat separat berechnet und im entsprechenden Monat abgerechnet werden.  
 - 
  
 
 Hinweise 
- 
Eintritt am 01.MM.JJJJ und Austritt am 30. oder 31.MM.JJJJ entspricht wie keinem Datum im Abrechnungsmonat. 
 - 
 - 
Für ArbN, welche eine Lohnpfändung (LP) mit einem Existenzminimum haben, darf nur einmal monatlich eine Lohnabrechnung erstellt werden, damit der Auszahlungsbetrag korrekt verteilt / überwiesen wird. Die Voraussetzung zur korrekten Berechnung der Lohnpfändung werden im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] durch die Eingaben der Begünstigten bestimmt.  
 
   
  
  
  
 				 |