letzte Mutation 09.03.2018
 
 
Einleitung
Die Kreditorenverarbeitung erfolgt in der Regel gemäss folgender Arbeitsteilung zwischen Betrieb/Mandant und der Treuhandstelle.
Hinweis: Treuhandstelle kann eine mandanteninterne Abteilung / Person oder eine extern beauftragte Treuhandstelle z.Bsp. B&F sein.
 
Allgemeines zur Kreditorenverarbeitung
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Falls kein Einzahlungsschein vorhanden ist, muss ein solcher durch den Betrieb/Mandant beim Lieferanten telefonisch bestellt werden bevor die Rechnung der Treuhandstelle zur Verarbeitung zugestellt wird! 
 
 
Arbeitsablauf Betrieb/Mandant
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Sämtliche Lieferscheine und Kreditoren-Rechnungen werden im Fach 'KREDITOREN' abgelegt. Dabei werden eventuell vorhandene Lieferscheine mit den Fakturen verglichen und danach fort geworfen.  
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Einmal wöchentlich werden die kontrollierten Rechnungen zur Erfassung im Kreditorenprogramm, bzw. zur Weiterverarbeitung der zuständigen Person der Treuhandstelle zugestellt. 
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Einmal wöchentlich werden die fälligen Kreditoren durch die Mandantin überwiesen und das Zahlungsjournal, (welches automatisch durch das System gedruckt wird) mit der Bank-Belastungsanzeige zusammen im Ordner 'Bankbelege' abgelegt.  
 
 
Arbeitsablauf Treuhandstelle (wenn die Kreditorenbelege vom Treuhandstelle verwaltet werden)
Wöchentlich erhält die Treuhandstelle vom Betrieb/Mandant die Kreditoren-Unterlagen:
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Die Kreditoren werden unter dem Menü 'Kreditoren', 'Rechnungen' erfasst, bzw. eingelesen. 
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Die erfassten Kreditoren (exkl. Einzahlungsschein); werden im Ordner 'Bezahlte Kreditoren' alphabetisch (der letzte Beleg am Anfang) abgelegt. 
 
 
Arbeitsablauf Treuhandstelle (wenn die Kreditorenbelege vom Mandant verwaltet werden)
Wöchentlich erhält die Treuhandstelle vom Betrieb/Mandant die Kreditoren-Unterlagen:
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Die Kreditoren werden unter dem Menü 'Kreditoren', 'Rechnungen' erfasst, bzw. eingelesen. 
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Die erfassten Kreditoren (exkl. Einzahlungsschein); werden der Mandantin zur Ablage im Ordner 'Bezahlte Kreditoren' zugestellt. Diese ist für die alphabetische Ablage (der letzte Beleg am Anfang) zuständig.