letzte Mutation 16.09.2021 
  
  
Einleitung: 
Wenn Sie bei der Spida-Pensionskasse angeschlossen sind, müssen dieser die BVG-Daten für jeden Monat bis zum Ende des Folgemonats zugestellt werden.  
  
  
Workflow zum BVG-Daten Export für die Pensionskasse Spida 
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Öffnen Sie unter dem Menü 'Personal', das Untermenu 'Daten-Export'. 
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Selektionieren Sie den 'Monat' und das 'Jahr' für welchen Sie die BVG-Daten aufbereiten möchten. 
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Selektionieren Sie im Feld 'Export für' die Auswahl 'SPIDA' aus. 
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Klicken Sie auf die Schaltfläche [Daten anzeigen], damit die entsprechenden BVG-Daten aufgelistet werden. 
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Klicken Sie auf die Schaltfläche [In Excel exportieren], damit die BVG-Daten in ein Excel-Datei exportiert werden. 
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Wie folgt, prüfen dass die BVG-Liste korrekt ist: 
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Unter dem Menü 'Hauptbuch', 'Konten' öffnen. 
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Im Feld Konto: das Konto '2003 Kreditor BV' wählen 
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Im Feld Belegdatum: den selben Monat, für welche die BVG-Liste erstellt wurde, auswählen.  
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Prüfen Sie, dass der Umsatzbetrag in der Spalte 'Haben' mit dem gemäss BVG-Liste übereinstimmt. 
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Wenn der Betrag nicht übereinstimmt ermitteln Sie, welche Person/en gemäss Konto 2003 auf der  
BVG-Liste fehlen.  
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Ermitteln Sie, weshalb die Personen auf der BVG-Liste fehlen.  
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Prüfen Sie, dass alle Personen auf der BVG-Liste enthalten sind. 
 
 Hinweise: 
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Die Excel-Datei wird im Quellordner der Dokumentenverwaltung bei der zuständigen Pensionskasse gespeichert. 
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Der Name der Excel-Datei erhält automatisch das Format 12345202101.XLS' 12345=Firmen-Code, 2021=Jahr, 01=Monat. 
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Die Excel-Datei wird nun noch gemäss folgender Beschreibung der Pensionskasse Spida zugestellt. 
 
   
Excel-Dateien an die 'Pensionskasse Spida' mailen:  
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Öffnen Sie im Adressstamm die Pensionskasse Spida. 
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Öffnen Sie das Register [Dokumente] und markieren Sie dort die zuvor gespeicherten Excel-Dateien. 
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Mittels Kontextmenü, 'senden an', wird automatisch ein E-Mail inkl. Excel-Dateien als Anhang generiert. 
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Im Mailprogramm können Sie noch den Textbaustein für die Pensionskasse übernehmen und anpassen. 
 
   
  
Hinweise und Erläuterungen zu den Berichtsspalten: 
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Der Jahreslohn für ArbN mit Stundenlohn wird auf der monatlichen BVG-Basis mal 12 berechnet. 
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Für ArbN mit einem BVG-Pauschalabzug wird der BVG-Abzug / BVG-% gemäss ArbN-Alter * 100 * 12 berechnet. 
  
 
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