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Verbuchte Rechnungen die vor dem 01.10.2017 gestellt wurden und das Jahr 2018 betreffen

Letzte Mutation: 13.11.2017
 
 
Verbuchte Rechnungen die vor dem 01.10.2017 gestellt wurden und das Jahr 2018 betreffen
Rechnungen die vor dem 01.10.2017 verrechnet wurden und auch Leistungen für das Jahr 2018 beinhalten, müssen nicht nachträglich mit den neuen MWST-Sätzen angepasst werden. Es muss den Debitoren keine «Gutschrift» für die Differenz der MWST ausgestellt werden.
Weitere, detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
 
Muster Abonnements-Rechnung