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Ferien- und 13.-Monatslohn verwalten

letzte Mutation 25.04.2023
 
 
Möglichkeiten für die Verwaltung der Ferien und des 13.-Mt.-Lohn:
 
1. Ferien- und 13.-Monatslohn verwalten für temporäres Personal im Stundenlohn:
Hinweise zur Ferienverwaltung von Temporären:
Hinweise zur Verwaltung des 13.-Monatslohn von Temporären:
 
Die Verwaltung der Ferien und 13.-Monatslohn von temporären ArbN ist wie folgt:
In der Personalübersicht
Ferien, Durch das Aktivieren dieses Flags, wird der Ferienanteil in einen Fond gebucht wird.
CHF, Dieses Feld enthält den aktuellen Saldo des Ferienanspruches in CHF.
Hinweis: der CHF Feriensaldo entspricht dem Ferienguthaben gemäss Leistungskalender inkl. dem Ferienguthaben der unverarbeiteten Rapporte (unabhängig davon, ob der Ferienfond aktiviert ist).
Std., Dieses Feld enthält den aktuellen Ferien-Saldo in Stunden.
Hinweis: der Feriensaldo in Stunden wird immer, (unabhängig davon, ob der Ferienfond aktiviert ist) verwaltet.
Er entspricht dem Ferienguthaben des Leistungskalenders inkl. dem Ferienguthaben der unverarbeiteten Rapporte.
13. Mt, Durch das Aktivieren dieses Flags wird der Anspruch für 13. Monatslohn in einen Fond gebucht.
CHF, Dieses Feld enthält den Saldo, bzw. der Anspruch auf 13.-Monatslohn in CHF.
Hinweise:
 
Im Personalstamm, Schaltfläche [Leistungskalender]
Spalte 'Urlaub_Std' Urlaubsguthaben und Bezüge in Stunden.
Hinweis: Diese Buchungen erfolgen immer, bzw. auch wenn in der Personalübersicht der Ferien-Fond deaktiviert ist.
Spalte 'CHF'  Guthaben und Bezüge für Ferien in CHF
Hinweis: Diese Buchungen erfolgen nur, wenn in der Personalübersicht der Fond für 'Ferien' aktiviert ist.
Spalte '13.-Monatslohn-Anteil' Guthaben und Bezüge für 13. Monatslohn in CHF
Hinweis: Diese Buchungen erfolgen nur, wenn in der Personalübersicht der Fond für '13. Monatslohn' aktiviert ist.
 
Auf der Lohnabrechnung
'Urlaubssaldo':
Der Urlaubssaldo entspricht bei temporären ArbN im Stundenlohn dem Saldo per Datum der Lohnabrechnung in CHF und Zeit.
13.-Monatslohn:
Der 13. Monatslohn entspricht bei temporären ArbN im Stundenlohn dem CHF-Saldo per Datum der Lohnabrechnung
Weitere Hinweise zu den Bezügen vom 13. Monatslohn finden sie im Kapitel '13. Monatsanteil'
 
Auf dem Bericht 'Ferien- & 13.-Monatslohn'
Auf diesem Bericht werden die Salden von Ferien- und 13.-Monatslohnguthaben pro ArbN aufgelistet.
Hinweis: Weitere Infos zu diesem Bericht finden Sie im Kapitel 'Ferien- & 13.-Monatslohn'.
 
2.  Ferienverwaltung für Personal mit Monatslohn
2.1 Internes Personal
Das jährliche Ferienguthaben wird für internes Personal im Personalstamm, Fenster [Internes Personal], im  Feld 'Ferien interne' in Stunden erfasst.
Im Personalstamm, Register [Zeitkonto] werden die Ferien wie im Kapitel Zeitkonto beschrieben verwaltet.
Wenn das Ferienguthaben per Austritt nicht bezogen wurde, muss der ArbG den Betrag des Ferienguthaben berechnen und diesen per Austritt mittels Lohnart '7340 Ferienbezug/Auszahlung' mit der letzten Lohnabrechnung ausbezahlen.
 
Berechnung des Ferienanspruchs in Stunden bei zwischenjährlichem Ein- und/oder Austritt
 Ferienguthaben in Stunden bei 25 Tage à 8.00 Std. und Anstellung: 6.2. - 14.4.2023
 Anstellung in Tage   
 Ferienanspruch in Prozent   
 Ferienanspruch in Tage
 Ferienanspruch in Stunden
 = 68 Tage (für Periode 6.2. - 14.4.2023)
 = 18.630 Prozent (68 / 365 * 100)
 =   4.657 Tage (25 * 18.63%)
 = 37.260 Stunden (4.657 * 8)
Hinweis unter www.hakuna.ch können Sie den Ferienanspruch einfach berechnen.
 
Berechnungsbeispiel des Ferienguthaben in CHF per Austritt
 Ferienguthaben in CHF bei Monatslohn von CHF 5'000.- und Anstellung: 6.2. - 14.4.2023
 Soll-Stunden pro Monat
 Ferienanspruch Anstellung
 Ferienbezug 
 Ferienanspruch in Std.  
 Ferienanspruch in Prozent
 Ferienanspruch in CHF   
 =  173.200 (8 Std. p./Tag * 21.66)
 =    37.260 Stunden (siehe Berechnung oben)
 =  - 16.000 Stunden
 =    21.260 Std. (unbezogene Ferien)
 =    12.275 % (21.26 / 173.2 * 100)
 =  613.75 (5'000 * 12.275%)
Hinweis
Da bei ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Monatstarif' keine Rapporterfassung erfolgt, ist es primär die Aufgabe des Kunden die Ferienbezüge zu verwalten.
Ist es jedoch der ausdrückliche Wunsch des Kunden, dass die Ferien durch den Personaldienstleister verwaltet werden, dann können diese gemäss Angaben des Kunde wie für 'Internes Personal' (siehe oben) verwaltet werden.
 
2.3 Personal mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif'
Der Anspruch auf Ferien-Guthaben und -Bezüge für ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif' wird im Personalstamm, unter der Schaltfläche [Ferien & Gleitzeit externe] verwaltet und im gleichnamigen Kapitel beschreiben.