GAV Personalverleih Arbeitszeiten etc.letzte Mutation 24.02.2021
Einleitung:
Spezifische Infos zu diesem Thema für ArbN mit Stundenlohn, finden Sie im Kapitel 'Überstundenverwaltung mit Kompensation Stundenlohn'
Folgend finden Sie die Arbeitzeitbestimmungen gemäss GAV-Personalverleih Version 2019:
Gemäss Art. 12 des GAV Personalverleih, beträgt die Normalarbeitszeit 42 Stunden pro Woche.
Die 43. 44. und 45. Wochenarbeitsstunden gelten als Überstunden, die entweder ohne Zuschlag vergütet oder 1:1 kompensiert werden.
Folgend ein Beispiel für den GAV Personalverleih:
Abs. 2 Tages- und Wochenüberzeit
Tagesüberzeit beginnt bei 9.5 Stunden, Wochenüberzeit bei 45 Stunden.
Keine Kumulation von Tages- und Wochenüberzeit:
Beispiel 1:
Arbeitszeiten gemäss Rapport des Einsatzbetriebes: Montag: 9 Stunden; Dienstag: 11 Stunden; Mittwoch: 8 Stunden; Donnerstag: 10 Stunden; Freitag: 3 Stunden; Samstag: 9 Stunden.
Dies sind insgesamt 50 Wochenarbeitsstunden, wovon die Überzeit auf Wochenbasis 5 Stunden und auf Tagesbasis 2 Stunden (1.5 Stunden am Dienstag und 0.5 Stunden am Donnerstag) beträgt. Vorliegend muss deshalb für die 5 Wochenüberzeitstunden ein Zuschlag von 25% bezahlt werden.
Wird in einer Woche nur Tageszeit (oder nur Wochenüberzeit) geleistet, sind die entsprechenden Überzeitstunden
Zuschlag pflichtig.
Beispiel 2:
Ein temporärer Mitarbeiter arbeitet in einer Woche 42 Stunden. Dabei leistet er am Dienstag einen Einsatz von 10 Stunden. Auch wenn die 45-Wochenstundengrenze hier nicht überschritten wird, sind die 0.5 Tagesüberzeitstunden am Dienstag mit einem Zuschlag von 25% auszubezahlen.
Bsp. Kompensation von Überstunden ohne Lohn:
Voraussetzungen:
Sie erfassen folgende Lohnarten:
Resultat:
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