Damit der Arbeitgeberanspruch auf Familienzulagen (Kinder-/Ausbildungszulagen) mit demjenigen, welcher den ArbN ausbezahlt wurde, übereinstimmt (und somit Nachträge, bzw. Korrekturen durch die FAK vermieden werden), müssen alle Kinder von ArbN, welche austreten, mittels diesem Bericht bei der FAK abgemeldet werden. Zudem können mit diesem Bericht auch Wiedereintritte von bereits gemeldeten Zulagen für ArbN, welche innerhalb von 6 Monaten nach Austritt wieder angestellt werden, vorgenommen werden.
Austrittsmeldung, aktivieren Sie diese Option, bei einer Austrittsmeldung
Wiedereintrittsmeldung, aktivieren Sie diese Option, bei einer Wiedereintrittsmeldung
Datum, Je nach Auswahl der Option (Austritt oder Wiedereintritt) wird das Bis, bzw. Ab-Datum aus der letzten Anstellungsperiode übernommen und kann bei Bedarf mutiert werden.