Neue GAV erfassen

Letzte Mutation: 26.07.2019
 
 
Einleitung
Wenn neue GAV allgemein verbindlich erklärt werden oder bestimmte bestehende durch neue GAV ersetzt werden, müssen diese wie folgend beschrieben im TWM erfasst/zugewiesen werden, damit diese den Anwender im Adresstamm, Register [GAV] sowie im Einsatz zur Auswahl stehen.
Das erfassen von neuen GAV ist Aufgabe von B&F Solutions. Deshalb bitten wir Sie, fehlende GAV B&F zu melden.
 
 
Workflow für B&F Solutions:
Unter http://www.tempdata.ch den neuen GAV suchen/aufrufen und folgende Angaben ermitteln:
  • GAV-ID; (diese ist oben hinter der URL enthalten und in der Regel eine 6-stellige Nr.).
  • Kantone, in welcher der GAV gültig ist; (diese sind in der Regel unter 'aktuelle Version', 'Geltungsbereich' aufgelistet).
     
    Folgende Daten im Mandant 'TWMVorlageMandant C71' erfassen:
  • Unter dem Menü 'Optionen', 'TWM Vorgaben/Parameter', Tabelle 'Mandant Vorlage', Hauptgruppe 'Auswahl', Untergruppe I, in Spalte 'Name' unter 'GAV SwissTempData' im Bereich 'Untergruppe II' den neuen GAV erfassen.
    Hinweis zum Erfassen eines neuen GAV: Im Bereich 'Memo' müssen alle Kantone, in welchen der GAV gültig ist und im Feld 'Wert' die GAV-ID gemäss tempdata (siehe oben) erfasst werden.
  • Durch das Anklicken der Schaltfläche [Änderungen hochladen] werden die aktuellen Daten auf den B&F WEB-Server kopiert.
  • Unter dem Menü 'Kostenrechnung', 'Kostenstellen', muss der neue GAV auch erfasst werden.
    Hinweise zum Erfassen der Kostenstelle:
  • Dabei muss unbedingt im Feld 'Kostenstelle' die selbe GAV-ID wie unter den 'TWM Vorgaben/Parameter' dem GAV zugewiesen wurde, erfasst werden.
  • Weiter Detail zum Erfassen von neuen GAV finden Sie im Kapitel 'Kostenstellen'.
     
     
    Folgendes muss bei allen Kunden/Mandanten erledigt werden:
  • Unter dem Menü 'Optionen', 'TWM Vorgaben/Parameter', durch das Anklicken der Schaltfläche [Vorlagedaten in aktuelle Firma/Mandant] und der Auswahl 'jArtenMandant' wird der neu erfasste GAV in den Mandant übernommen.
  • Unter dem Menü 'Kostenrechnung', 'Kostenstellen', muss der neue GAV erfasst werden.
    Hinweise zum Erfassen der Kostenstelle:
  • Dabei muss unbedingt im Feld 'Kostenstelle' die selbe GAV-ID wie unter den 'TWM Vorgaben/Parameter' dem GAV zugewiesen wurde, erfasst werden.
  • Weiter Detail zum Erfassen von neuen GAV finden Sie im Kapitel 'Kostenstellen'.