Personal mit Stundenlohn

letzte Mutation 24.05.2019
 
 
Einleitung
Damit auf den Lohnabrechnungen für 'Internes Personal mit Stundenlohn' der Anteil für Feiertage, Ferien und 13.-Mt.-Lohn enthalten ist und die BVG-Abzüge korrekt berechnet werden, gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
  • Mittels Einsatz (für Detail zur Einrichtung und Verwaltung siehe Kapitel unten)
  • Mittels Standardlohn (für Detail zur Einrichtung und Verwaltung siehe Kapitel unten)
 
 
1. Internes Personal mit Stundenlohn mittels Einsatz verwalten
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Lohnabrechnungen und die FiBu Aufwandsbuchungen korrekt sind:
Im Einsatz müssen folgende Einstellungen vorgenommen werden:
  • Im Feld 'Anstellungs-Art' muss 'Internes Personal im Stundenlohn' zugewiesen werden
  • Das Flag 'ohne Rechnung' muss aktiviert werden
    Hinweise:
  • Alle FiBu-Buchungen werden in die Aufwandskonten des Ausleihpersonal Konten 4000 gebucht und verfälschen somit den 'Bruttogewinn I' der Erfolgsrechnung.
  • Wenn Sie diese Tatsache stört, können Sie per ende Jahr mittels Lohnjournal diesen Lohnaufwand ermitteln und in den internen Personalaufwand umbuchen.
     
     
2. Internes Personal mittels Standardlohn verwalten
Voraussetzungen
Wenn Sie nur das TWM-Frontoffice lizenziert haben, kann internes Personal mit Stundenlohn nur mittels Standardlohn verwaltet werden.
Dazu müssen folgenden Lohnarten unter den Lohnarten bestehen und zum Teil im Personalstamm, Register [Standardlohn] zugewiesen werden:
  • 7105 Stundenlohn (intern)  (Stundenlohn exkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn-Anteil)
  • 7310 Feiertagsanteil (entspricht 3.2%, welche in jeder Lohnabrechnung aut. berechnet und ausbezahlt werden)
  • 7311 Ferienanteil (entspricht 8.33%)
    Hinweis: Damit keine Rückstellung des Ferienanteil erfolgt, muss unter 'Lohnarten' das Feld 'Kompensation' leer sein)
  • 7312 Rückst. Ferienanteil (muss im Standardlohn nicht zugewiesen werden)
  • 7313 13.-Mt.-Anteil Std.-Lohn (entspricht 8.33%)
    Hinweis: Damit keine Rückstellung des 13.-Mt. erfolgt, muss unter 'Lohnarten' das Feld 'Kompensation' leer sein)
  • 7314 Rückst. 13.-Mt. Anteil (muss im Standardlohn nicht zugewiesen werden)
  • 7321 Ferienbezug Std.-Lohn (im Standardlohn nur zuweisen, wenn der Ferienanteil rückgestellt wird)
  • 7322 13.-Monatslohnbezug Std.-Lohn (auch nur zuweisen, wenn der 13.-Mt.-Anteil rückgestellt wird)
  • 7610 KTG Krankentaggeldversicherung
  • 7600 BVG Berufliche Vorsorge
    Hinweise:
  • Der BVG-Abzug wird pro Lohnabrechnung auf Basis der geleisteten Stunden, des BVG-pflichtigen Stundenlohn, regelmässigen BVG-pflichtigen Lohnarten und dem Alter des ArbN ermittelt. Deshalb hat jede Veränderung einer dieser Faktoren, eine Mutation des BVG-Abzug zur Folge.
  • Im Standardlohn werden der Lohnart '7600 BVG Berufliche Vorsorge' folgende Werte zugewiesen:
  • Feld 'Ansatz', Grundlohn inkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn-Anteil, abzüglich Koordinationsabzug
  • Feld 'Anteil %', BVG-Abzugsprozent gemäss Alter und Angaben der Pensionskasse
     
     
     
Workflow Lohnabrechnungen für eine interne Person mit Stundenlohn erstellen
  • Öffnen Sie im Personalstamm die entsprechende Person und öffnen Sie das Register [Lohnkonto]
  • Mittels Schaltfläche [Neue Abrechnung] wird (auf Basis des 'Standardlohnes) eine neue Lohnabrechnung erstellt und automatisch geöffnet.
  • Mutieren Sie bei Bedarf das Lohnabrechnungsdatum
  • Markieren Sie in der Lohnabrechnung folgende Lohnarten und erfassen Sie die Menge und den Ansatz:
  • 7105 Stundenlohn (intern); Menge = geleistete Stunden
  • 7600 BVG Berufliche Vorsorge; Menge = geleistete Stunden
    Hinweise: Wenn regelmässige Lohnzahlungen mittels AHV, bzw. BVG-pflichtigen Lohnarten (wie z. Bsp. Provisionen) erfolgen, müssen zusätzlich folgende Arbeitsschritte vorgenommen werden:
  • Im Standardlohn die Lohnart 7600 BVG ein zweites mal erfassen
  • Im Feld 'Menge' eine '1' erfassen
  • Im Feld 'Anteil %' die BVG-Abzugsprozente gemäss Alter und Angaben der Pensionskasse erfassen
  • Im Feld Ansatz wird der BVG-pflichtige Betrag erfasst, welcher wie folgt berechnet wird:
  • Anzahl = (Betrag / Stundenlohn inkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn-Anteil)
  • BVG-pflichtiger Stundenlohn = (Betrag / berechnete Anzahl abzüglich Koordinationsabzug)
  • BVG-pflichtiger Ansatz = (BVG-pflichtiger Stundenlohn * berechnete Anzahl)
  • Wenn sich der BVG-pflichtige Betrag monatlich ändert, muss dieser für jede Lohnabrechnung neu berechnet werden.
  • Erfassen Sie, wenn nötig, weitere Lohnarten inkl. Menge, Ansatz etc.
  • Öffnen Sie die Lohnabrechnung in der Druckvorschau und prüfen Sie die enthaltenen Daten
  • Drucken Sie die Lohnabrechnung mittels Schaltfläche [Drucken]
    Hinweis: Je nachdem wie Sie im Programm festgelegt haben, werden somit die Lohnabrechnungen ausgedruckt oder als PDF-Datei den Personen per Mail zugestellt.