Prüfungen bei der Rapportverbuchung in Lohn

letzte Mutation 30.04.2020
 
 
Einleitung:
Folgende Prüfungen durch das System verhindern, dass Rapporte/Leistungen verbucht werden, welche fehlerhafte Lohnabrechnungen generieren würden.
Im Pendenzenfenster wird der Anwender über die Fehler/Probleme informiert und die entsprechenden Leistungszeilen werden rot markiert.
 
Folgende Prüfungen erfolgen bei öffnen des Rapportverbuchungsformulars:
  • Dass kein Anwender in der Rapporterfassung ist.
 
Folgende Prüfungen erfolgen in der Rapportverbuchung beim Anklicken der Schaltfläche [Anzeigen]
  • Dass bei allen ArbN, für welche Rapporte zum Verbuchen bestehen, fehlende Rapport-KW für den entsprechenden Einsatz im Pendenzenfenster aufgelistet werden.
  • Alle 'Prov. Lohnabrechnungen' werden automatisch durch das System gelöscht.
  • Wenn ein Rapport, eine der folgenden Bedingungen erfüllt, können alle Rapporte dieses ArbN nicht verbucht werden und es wird eine entsprechende Pendenz generiert.
  • Dass dem ArbN mindestens ein Begünstigten, bzw. Überweisungskonto zugewiesen wurde.
  • Dass im Personalstamm, Register [Personalien A] die QS-Pflicht ungleich 'unklar' ist.
  • Dass im Personalstamm, Register [Personalien], [Sozialversicherungen] der Status der 'Unterhaltspflicht gegenüber Kinder' ungleich 'unklar' ist.
  • Dass das Existenzminimum grösser ist als der Totalbetrag der zu verbuchenden Akontozahlungen.
  • Dass im Personalstamm, Register [Anstellungsperiode] eine gültige Anstellungsperiode besteht.
  • Dass keine überschneidenden Anstellungsperioden bestehen.
  • Dass alle erfassten Datumsleistungen ein Von-Datum enthalten.
  • Dass alle erfassten Von-Bis Leistungen ein Von- und Bis-Datum enthalten.
  • Dass allen Rapporte eine Lohnart zugewiesen wurde.
  • Dass bei Personal mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stunden- oder Monatstarif' die Lohnart '1061 oder 1060 Monatslohn mit Stunden, bzw. Monatstarif' erfasst wurde.
  • Dass der Ferienbezug < als das Ferienguthaben (gemäss Leistungskalender inkl. den erfassten Rapporten) ist.
  • Dass im Personalstamm die Person nicht offen ist, für welche die Rapporte verbucht werden.
     
Zusätzlich wird bei QS-pflichtigen ArbN folgendes geprüft:
  • Dass im Personalstamm, Register [Personalien A] die Kirchensteuerpflicht ungleich 'unklar' ist.
  • Im Register [Anstellungsperiode] werden folgende Angaben geprüft:
  • Wurde 'QS-Tarif' bzw. 'Kanton' zugewiesen?
  • Wurde ein 'Bewilligungstyp' zugewiesen?
  • Wurde ein 'Steueramt' zugewiesen?
  • Wurde eine 'Tarifgruppe' zugewiesen?
  • Stimmt die 'Anzahl Kinder' mit der gemäss Register [Kinder] mit Anspruch 'ja bestätigt' und aktivem Flag
    'auch für QS-Tarif gültig' überein?
  • Stimmt der Status 'Kirchensteuer' in der Anstellungsperiode mit dem gemäss Register [Personalien A] überein?
 Hinweis: Wenn oben erwähnte Bedingungen nicht erfüllt sind, können die Rapporte nicht verbucht werden!
 
Unter folgenden Voraussetzungen werden zwei Lohnabrechnungen erstellt
  • Falls pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes zum Verbuchen bestehen, werden diese orange markiert und in der MsgBox folgendes angezeigt: Für Name bestehen Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes. Deshalb werden für Name automatisch mehrere Lohnabrechnung und Anstellungsperioden erstellt.
  • Wenn pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen Abzugsprozent für FAR/VRM, oder solche mit und ohne FAR/VRM enthalten sind, generiert das System automatisch zwei Lohnabrechnungen.
 
Verarbeitung von Lohnabrechnungen mit Auszahlung CHF <=0
  • Wenn das System bei der Rapportverbuchung feststellt, dass der Auszahlungsbetrag '<=0' ist, wird durch das System automatisch in der Rapporterfassung, Register [Akonto] sowie in der Lohnabrechnung ein Akontobetrag gebucht, welcher dazu führt, dass der Lohnauszahlungsbetrag >= 0.00, bzw. CHF 1.00 ist.
 
Bei Mandanten, bei welchen der KK-Abzug aktiv ist, wird bei ArbN mit Krankenkassenabzug folgendes geprüft:
  • Dass im entsprechenden Lohnabrechnungsmonat noch keine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht.
    Hinweis: Wenn im entsprechenden Monat bereits eine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht, wird in der zweiten Lohnabrechnung kein KK-Abzug mehr gemacht.