Letzte Mutation 16.07.2022
Einleitung:
Im Register [GAV] können einer Firma die GAV zugewiesen werden, welcher die Firma unterstellt ist.
GAV
Wählen Sie hier den/die für den Einsatzbetrieb gültigen GAV aus.
Hinweise:
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Falls der gewünschte GAV fehlt, müssen Sie das B&F melden. Siehe dazu Kapitel 'Neue GAV erfassen'.
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Wenn ein GAV ausgewählt wird, bei welchem eine freiwillige FAR-Unterstellung möglich ist, erscheint eine MsgBox, welche Sie darauf hinweist.
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Wenn einer Firma mehrere GAV zugewiesen sind, erhalten Sie beim Erfassen eines Einsatzes eine Auswahl, in welcher Sie den zuständigen GAV bestimmen können.
Mit FAR/VRM
Da es GAV's gibt, (z. Bsp. 'Personalverleih Betonwaren-Industrie Schweiz') bei welchen sich Betriebe freiwillig der FAR unterstellt haben, ist bei der Auswahl dieser GAV das Flag aktivierbar.
Hinweise:
ArbG% und ArbN%
Wenn ein GAV mit FAR- oder VRM-Abzug ausgewählt wird, werden automatisch in diese Felder die Prozente, welche der entsprechenden GAV-Kostenstelle zugewiesen wurden angezeigt.
Bei der Auswahl eines GAV's, unter welchem eine freiwillige FAR-Unterstellung möglich ist (zBsp. GAV Betonwaren-Industrie), werden die Prozente, nur angezeigt, wenn das Flag 'Mit FAR/VRM' aktiviert wird.
Hinweise
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Wenn Sie Personal einem FAR unterstellten Einsatzbetrieb zur Verfügung stellen, ist Betriebspersonal auch FAR-pflichtig, wenn ein GAV ohne FAR-Pflicht gilt. Dazu müssen unter GAV-Kostenstelle beim entsprechenden GAV die ArbG / ArbN Prozente festgelegt und hier das Flag 'Mit FAR/VRM' aktiviert werden.
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Die FAR/VRM-Prozente werden bei allen GAV's, welche einen FAR-, bzw. VRM-Abzug haben von tempdata geliefert.
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Betriebe, welche dem GAV 'Betonwaren-Industrie' unterstellt sind, haben sich zum Teil freiwillig der FAR unterstellt.
Deshalb erscheint bei der Auswahl dieses GAV eine MsgBox, welche den Anwender entsprechend informiert.
Da tempdata beim GAV 'Betonwaren-Industrie' (bei der GAV-Abfrage im Einsatz) keine FAR-Prozente liefert, muss nur bei Betrieben, welche sich freiwillig der FAR unterstellt haben, das Flag 'Mit FAR/VRM' aktiviert werden.
Somit werden dann beim Erfassen eines neuen Einsatzes die FAR/VRM-Prozente von hier übernommen.
Abgeklärt am
Erfassen Sie hier zur Nachvollziehbarkeit, das Datum, an welchem die GAV-Abklärung erfolgte.
Abgeklärt mit
Erfassen Sie hier zur Nachvollziehbarkeit, die Anrede, Name / Vorname der Person im Einsatzbetrieb, welche Ihnen den zuständigen GAV mitgeteilt hat.
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