Folgende Prüfungen durch das System verhindern, dass Rapporte/Leistungen verbucht werden, welche fehlerhafte Lohnabrechnungen generieren würden.
Im Pendenzenfenster wird der Anwender über die Fehler/Probleme informiert und die entsprechenden Leistungszeilen werden rot markiert.
Folgende Prüfungen erfolgen bei öffnen des Rapportverbuchungsformulars:
Dass kein Anwender in der Rapporterfassung ist.
Folgende Prüfungen erfolgen in der Rapportverbuchung beim Anklicken der Schaltfläche [Anzeigen]
Dass bei allen ArbN, für welche Rapporte zum Verbuchen bestehen, fehlende Rapport-KW für den entsprechenden Einsatz im Pendenzenfenster aufgelistet werden.
Alle 'Prov. Lohnabrechnungen' werden automatisch durch das System gelöscht.
Wenn ein Rapport, eine der folgenden Bedingungen erfüllt, können alle Rapporte dieses ArbN nicht verbucht werden und es wird eine entsprechende Pendenz generiert.
Dass dem ArbN mindestens ein Begünstigten, bzw. Überweisungskonto zugewiesen wurde.
Dass im Personalstamm, Register [Personalien A] die QS-Pflicht ungleich 'unklar' ist.
Dass im Personalstamm, Register [Personalien], [Sozialversicherungen] der Status der 'Unterhaltspflicht gegenüber Kinder' ungleich 'unklar' ist.
Dass das Existenzminimum grösser ist als der Totalbetrag der zu verbuchenden Akontozahlungen.
Dass im Personalstamm, Register [Anstellungsperiode] eine gültige Anstellungsperiode besteht.
Dass keine überschneidenden Anstellungsperioden bestehen.
Dass alle erfassten Datumsleistungen ein Von-Datum enthalten.
Dass alle erfassten Von-Bis Leistungen ein Von- und Bis-Datum enthalten.
Dass allen Rapporte eine Lohnart zugewiesen wurde.
Dass bei Personal mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stunden- oder Monatstarif' die Lohnart '1061 oder 1060 Monatslohn mit Stunden, bzw. Monatstarif' erfasst wurde.
Dass der Ferienbezug < als das Ferienguthaben (gemäss Leistungskalender inkl. den erfassten Rapporten) ist.
Dass im Personalstamm die Person nicht offen ist, für welche die Rapporte verbucht werden.
Zusätzlich wird bei QS-pflichtigen ArbN folgendes geprüft:
Dass im Personalstamm, Register [Personalien A] die Kirchensteuerpflicht ungleich 'unklar' ist.
Im Register [Anstellungsperiode] werden folgende Angaben geprüft:
Wurde 'QS-Tarif' bzw. 'Kanton' zugewiesen?
Wurde ein 'Bewilligungstyp' zugewiesen?
Wurde ein 'Steueramt' zugewiesen?
Wurdeeine 'Tarifgruppe' zugewiesen?
Stimmt die 'Anzahl Kinder' mit der gemäss Register [Kinder] mit Anspruch 'ja bestätigt' und aktivem Flag
'auch für QS-Tarif gültig' überein?
Stimmt der Status 'Kirchensteuer' in der Anstellungsperiode mit dem gemäss Register [Personalien A] überein?
Hinweis: Wenn oben erwähnte Bedingungen nicht erfüllt sind, können die Rapporte nicht verbucht werden!
Unter folgenden Voraussetzungen werden zwei Lohnabrechnungen erstellt
Falls pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes zum Verbuchen bestehen, werden diese orange markiert und in der MsgBox folgendes angezeigt: Für Name bestehen Rapporte mit verschiedenen SUVA-Codes. Deshalb werden für Name automatisch mehrere Lohnabrechnung und Anstellungsperioden erstellt.
Wenn pro Mitarbeiter Rapporte mit verschiedenen Abzugsprozent für FAR/VRM, oder solche mit und ohne FAR/VRM enthalten sind, generiert das System automatisch zwei Lohnabrechnungen.
Verarbeitung von Lohnabrechnungen mit Auszahlung CHF <=0
Wenn das System bei der Rapportverbuchung feststellt, dass der Auszahlungsbetrag '<=0' ist, wird durch das System automatisch in der Rapporterfassung, Register [Akonto] sowie in der Lohnabrechnung ein Akontobetrag gebucht, welcher dazu führt, dass der Lohnauszahlungsbetrag >= 0.00, bzw. CHF 1.00 ist.
Bei Mandanten, bei welchen der KK-Abzug aktiv ist, wird bei ArbN mit Krankenkassenabzug folgendes geprüft:
Dass im entsprechenden Lohnabrechnungsmonat noch keine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht.
Hinweis: Wenn im entsprechenden Monat bereits eine Lohnabrechnung mit einem KK-Abzug besteht, wird in der zweiten Lohnabrechnung kein KK-Abzug mehr gemacht.