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Überstunden, Überzeit und Kompensation

letzte Mutation 02.11.2019
 
Allgemeines zu Überstunden und Überzeit
Angestellte sind zu Mehrarbeit verpflichtet, wenn diese notwendig sind.
Von Überstunden spricht man, wenn die vertragliche oder die betriebsübliche Arbeitszeit überstiegen wird.
Bei Arbeitsstunden, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigen spricht man von Überzeit.
Überstunden/Überzeit sowie die Kompensation von Überstunden sind Arbeitszeitbestimmungen, welche Personaldienstleister gemäss den Bestimmungen der ave GAV verwalten müssen.
 
Überstunden
Bei einer Überschreitung der vertraglich festgelegten Normalarbeitszeit bis zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) spricht man von Überstunden.
ArbN sind verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn diese:
Zuschlag auf Überstunden
 
Überzeit
Von Überzeit wird dann gesprochen, wenn die wöchentliche gesetzliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschritten wird.
Beispiel für einen Einsatz unter dem GAV Personalverleih
Ausgangslage: Ein Angestellter leistet in einer bestimmten Woche 52 Arbeitsstunden. Da die Höchstarbeitszeit im Einsatzbetrieb 45 Stunden beträgt, hat er sieben Stunden Überzeit geleistet. Wenn wir von einer vertraglichen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ausgehen, kommen noch fünf Überstunden dazu.
 
Allgemeines zum Erfassen von Überstunden und Überzeit für Personal im Stundenlohn
Gemäss Abklärung im 2012 mit swissstaffing, Herr Joehro, müssen Überstunden wie folgt abgerechnet werden:
Hinweise: